
Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Investition
- 28.000 – 38.000 €
- Förderung
- 30 – 80 % (BEG-EM)
- Betriebskosten
- ca. 1.100 – 1.500 €/Jahr
Vorlauf unter 55 °C, Heizflächen groß genug, Dämmung ab WSVO 1995.

Ein ehrlicher Kostenvergleich mit echten Zahlen: Anschaffung, BEG-Förderung 2026, Betriebskosten und der Punkt, ab dem sich die Wärmepumpe rechnet.
„Soll ich gleich auf die Wärmepumpe gehen oder erstmal hybrid fahren?“ – das ist seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 die häufigste Frage in unseren Beratungen. Beide Wege sind förderfähig, beide funktionieren – aber sie kosten unterschiedlich viel, und zwar nicht dort, wo die meisten es vermuten. Hier die Zahlen, mit denen wir in Peine, Braunschweig und Hildesheim tatsächlich kalkulieren.

Vorlauf unter 55 °C, Heizflächen groß genug, Dämmung ab WSVO 1995.

Schlecht gedämmter Altbau, hohe Vorlauftemperaturen, Gasanschluss vorhanden.
Annahmen: 15.000 kWh Wärmebedarf, JAZ 3,5, Wärmepumpentarif 25 ct/kWh, Gas 11 ct/kWh inkl. CO₂-Preis, Förderquote 46 % (30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, ohne Einkommensbonus).
| Position | Wärmepumpe | Gas-Hybrid |
|---|---|---|
| Investition brutto (EFH, 150 m²) | 33.000 € | 27.000 € |
| Förderfähige Kosten (Deckel) | 28.000 € | 18.000 € (WP-Anteil) |
| Beispiel-Förderquote (30 % + 16 % Klimabonus) | 46 % | 46 % |
| Zuschuss im Beispiel | 12.880 € | 8.280 € |
| Eigenanteil | 20.120 € | 18.720 € |
| Energiekosten pro Jahr | 1.250 € | 1.800 € |
| Wartung pro Jahr | ca. 180 € | ca. 320 € (zwei Systeme) |
| CO₂-Kosten ab 2027 | keine | steigend, an Gasverbrauch gekoppelt |
Richtwerte aus eigenen Projekten, keine Zusicherung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen und der Prüfung durch die KfW ab.
Vorsicht bei Angeboten, die eine Hybridheizung mit „bis zu 80 % Förderung auf die Gesamtanlage“ bewerben – das ist falsch. Gefördert wird nur der Wärmepumpen-Anteil innerhalb der 28.000 € förderfähigen Kosten.
Thermostate voll aufdrehen, nach zwei Stunden Vorlauftemperatur ablesen. Unter 55 °C spricht klar für die reine Wärmepumpe.
DIN EN 12831 raumweise – erst dann steht fest, welche Heizkörper bleiben und wie groß die Anlage wird.
Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammenrechnen, bevor Sie Systeme vergleichen.
Die wichtigsten Stolpersteine der aktuellen Förderregeln – kurz beantwortet, damit keine veralteten Annahmen in Ihre Planung wandern.
Zwischen einer systemischen Förderung (BEG WG/NWG, Effizienzhaus, Komplettsanierung) und einer Förderung als Einzelmaßnahme müssen mindestens 3 Jahre liegen – in beide Richtungen. Wer kürzlich eine Effizienzhaus-Förderung erhalten hat, bekommt für die Heizung derzeit keinen BEG-EM-Zuschuss.
Die früheren 5 % Effizienzbonus für natürliche Kältemittel bzw. Erd- und Wasserwärme sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasse werden seit dem 21.07.2026 nicht mehr gewährt. Ältere Rechenbeispiele mit 70 % Gesamtförderung sind überholt – der Deckel liegt bei 80 %, erreichbar über Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
Der Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens ist laut KfW-Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich. Der übrige Zuschuss wird regulär geprüft und ausgezahlt, der Bonusanteil folgt später – das gehört in die Liquiditätsplanung.
Das aktuell höchste Förderniveau gilt für Anträge bis einschließlich 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 sinken der Förderhöchstbetrag um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte, danach halbjährlich weiter. Zum 01.08.2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.
Für Anträge ab dem 01.01.2028 sind ausschließlich Wärmepumpen mit Kältemitteln aus der abschließenden Liste natürlicher Kältemittel (z. B. R290/Propan) förderfähig. Der frühere GWP-Grenzwert entfällt. Beim Neueinbau lohnt sich R290 daher schon heute.
Beim Wärmepumpen-Hybrid ist ausschließlich der Wärmepumpen-Anteil förderfähig, der fossile Wärmeerzeuger nie. Bei bivalenten Kompaktgeräten werden pauschal 65 % der Gerätekosten als förderfähig berücksichtigt.
Grundlage: BEG-EM-Förderrichtlinie für Wohngebäude ab 21. Juli 2026 sowie die aktuellen KfW-Merkblätter. Wir prüfen diese Seite laufend und aktualisieren sie bei jeder Richtlinienänderung.
Über die Anschaffung ist die Hybridheizung günstiger, über 15–20 Jahre gerechnet fast immer die Wärmepumpe. Im Beispiel liegt der Eigenanteil der Wärmepumpe rund 1.400 € höher, die jährlichen Energie- und Wartungskosten aber rund 690 € niedriger – die Differenz ist nach etwa zwei bis drei Jahren ausgeglichen.
Gefördert wird ausschließlich der erneuerbare Anteil, also die Wärmepumpe. Der Gas-Brennwertkessel bleibt außen vor. Die Fördersätze sind identisch: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und gestaffelter Einkommensbonus, insgesamt bis zu 80 % der berücksichtigten förderfähigen Kosten.
Der Deckel liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus. Der Einkommensbonus ist gestaffelt: 40 % bei zvE bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Wenn die Vorlauftemperatur an kalten Tagen dauerhaft über 60 °C liegt, eine Dämmung kurzfristig nicht machbar ist und ein funktionierender Gasanschluss vorhanden ist. Dann übernimmt die Wärmepumpe 70–85 % der Heizarbeit und das Gasgerät nur die wenigen Spitzentage.
Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Neu eingebaute Gasgeräte müssen jedoch schrittweise auf erneuerbare Anteile umgestellt werden – deshalb ist Hybrid heute die einzige sinnvolle Gas-Variante im Neueinbau.
Bei 15.000 kWh Wärmebedarf und JAZ 3,5 benötigt die Wärmepumpe rund 4.300 kWh Strom, mit Wärmepumpentarif ca. 1.100–1.250 € pro Jahr. Die Hybridvariante liegt inklusive Gasanteil und CO₂-Preis bei rund 1.800 € – Tendenz steigend.
Zwischen einer systemischen Förderung (BEG WG/NWG, Effizienzhaus, Komplettsanierung) und einer Förderung als Einzelmaßnahme müssen mindestens drei Jahre liegen – in beide Richtungen. Wer innerhalb der letzten drei Jahre eine Effizienzhaus-Förderung erhalten hat, bekommt für Wärmepumpe oder Hybrid aktuell keinen BEG-EM-Zuschuss.
Nein. Beide sind mit der Reform zum 21.07.2026 entfallen – weder die früheren 5 % Effizienzbonus noch der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € werden noch gewährt. Rechenbeispiele mit 70 % Gesamtförderung sind überholt; maßgeblich ist der Deckel von 80 % aus Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
Für Anträge bis einschließlich 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 sinken der Förderhöchstbetrag um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte, danach halbjährlich weiter. Ab dem 01.01.2028 sind zudem nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
Wir messen Vorlauf und Heizlast vor Ort und legen Ihnen beide Varianten mit echten Zahlen nebeneinander.