
BEG-Reform 2026 Peine Niedersachsen
Was die BEG-Reform 2026 für Heizungsmodernisierungen in Peine und Niedersachsen bedeutet: Seit dem 21. Juli 2026 sind – abhängig von der persönlichen Situation und der geplanten Maßnahme – Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Die Grundförderung beträgt 30 %, der Klimageschwindigkeitsbonus aktuell 16 % und der Einkommensbonus je nach Haushaltsjahreseinkommen 10 %, 30 % oder 40 %.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den individuellen Voraussetzungen, der bestehenden Heizung, der Nutzung der Immobilie und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Das Wichtigste zur BEG-Reform 2026 auf einen Blick
- Seit dem 21.07.2026 sind beim Heizungstausch Zuschüsse von 30 % bis maximal 80 % der förderfähigen Kosten möglich.
- Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt aktuell 16 % und gilt nur für bestimmte selbstgenutzte Immobilien und geeignete auszutauschende Heizungen.
- Der Einkommensbonus beträgt je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 10 %, 30 % oder 40 %.
- Bei mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Dies gilt nicht pro Kind.
- Für die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 €.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.
- Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 werden empfohlen. Sie sind im Jahr 2026 noch nicht generell verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2028 sind laut finalen Förderrichtlinien vom 17. Juli 2026 nur noch Wärmepumpen mit Kältemitteln aus der abschließenden Liste natürlicher Kältemittel förderfähig – ein GWP-Grenzwert gilt nicht mehr.
- Das höchste Förderniveau gilt nur bis zum 31. Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus, danach halbjährlich weiter.
- Neues Kumulierungsverbot: Zwischen einer BEG-EM-Förderung und einer systemischen BEG-WG- oder BEG-NWG-Förderung müssen in beide Richtungen mindestens 3 Jahre liegen.
- Der Einkommensbonus wird laut KfW-Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 nachgewiesen und ausgezahlt. Grundförderung und übrige Bausteine werden regulär geprüft und ausgezahlt.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind in der BzA-Erstellung teils noch auswählbar, seit dem 21. Juli 2026 aber nicht mehr förderfähig.
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden. Zuvor werden eine Bestätigung zum Antrag und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderbedingung benötigt.
BEG-Reform 2026 Peine Niedersachsen – Was seit dem 21.07.2026 gilt
Für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung beträgt die Grundförderung 30 % der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit werden derzeit maximal 28.000 € berücksichtigt.
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 €.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können aktuell zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus erhalten, wenn eine geeignete funktionsfähige alte Heizung ersetzt wird.
- funktionsfähige Öl- oder Kohleheizung
- funktionsfähige Gas-Etagenheizung
- funktionsfähige Nachtspeicherheizung
- mindestens 20 Jahre alte zentrale Gasheizung
- mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizung
Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Der Bonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Der Einkommensbonus steht selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für ihre selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit zur Verfügung.
- bis 30.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 %
- bis 40.000 €: 30 %
- bis 50.000 €: 10 %
- über 50.000 €: kein Einkommensbonus
Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze pauschal und einmalig um 10.000 €. Der Betrag gilt nicht pro Kind.
Grundförderung und mögliche Bonusförderungen werden zusammengerechnet. Der Gesamtzuschuss ist auf maximal 80 % der berücksichtigten förderfähigen Kosten begrenzt.
30 % Grundförderung + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus + 40 % Einkommensbonus ergeben rechnerisch 86 %. Ausgezahlt werden aufgrund der Förderobergrenze jedoch maximal 80 %.
Effizienzbonus, R290 und EU-Fertigung
Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Auch der bisherige Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen wird nicht mehr gewährt.
Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 werden bereits heute empfohlen, sind im Jahr 2026 aber noch nicht für jede Förderung zwingend vorgeschrieben. Die finalen Richtlinien vom 17. Juli 2026 ersetzen den geplanten GWP-Grenzwert durch eine abschließende Liste natürlicher Kältemittel – ab dem 1. Januar 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit diesen Kältemitteln förderfähig.
Für das erste Quartal 2027 hat die KfW einen Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen angekündigt. Danach soll die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % sinken und bei EU-Fertigung durch einen zusätzlichen Wertschöpfungsbonus von 15 % ergänzt werden. Da die Einführung für 2027 angekündigt ist, sollten vor einer späteren Antragstellung immer die dann aktuellen Förderbedingungen geprüft werden.
Individuelle Prüfung statt Pauschalpreise
Die Förderbedingungen gelten bundesweit einheitlich. Die tatsächlichen Investitionskosten hängen jedoch immer vom Gebäude, der erforderlichen Heizleistung, dem vorhandenen Wärmeverteilsystem, notwendigen Umbauten und der gewählten Anlage ab.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Peine, Ilsede, Edemissen, Hohenhameln und der umliegenden Region prüfen wir deshalb jedes Gebäude individuell. Eine pauschale Aussage zu Kosten, Eigenanteil oder geeigneter Heiztechnik ist ohne Bestandsaufnahme nicht seriös möglich.
Was Sie jetzt zeitlich im Blick behalten müssen
Seit dem Neustart am 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen – und ein klarer Zeitplan. Diese vier Punkte entscheiden in der Praxis darüber, wie viel Förderung tatsächlich ankommt und wann sie auf dem Konto ist.
Bis einschließlich 31. Januar 2027 gilt das höchste Förderniveau des neuen Systems. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte – anschließend halbjährlich jeweils zum 1. Februar und 1. August weiter. Für Anträge ab dem 1. August 2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.
Zwischen einer Förderung als BEG-Einzelmaßnahme (BEG EM) und einer systemischen Förderung nach BEG WG oder BEG NWG (Effizienzhaus/Komplettsanierung) müssen künftig mindestens 3 Jahre liegen – und zwar in beide Richtungen. Wer kürzlich eine geförderte Komplettsanierung abgeschlossen hat, sollte das vor der Antragstellung prüfen lassen.
Die Nachweisführung für den Einkommensbonus ist laut KfW-Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich. Grundförderung und alle übrigen Bausteine werden regulär geprüft und ausgezahlt – nur der Bonusanteil folgt später. Das sollte in der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Die finalen Förderrichtlinien vom 17. Juli 2026 ersetzen den geplanten GWP-Grenzwert durch eine abschließende Liste natürlicher Kältemittel. Ab dem 1. Januar 2028 sind ausschließlich Wärmepumpen mit diesen Kältemitteln – etwa R290 (Propan) – förderfähig. Wer heute schon auf natürliche Kältemittel setzt, ist zukunftssicher aufgestellt.
BEG-Reform 2026: Rechenbeispiel bei 28.000 € förderfähigen Kosten
- Investition bzw. förderfähige Kosten
- 28.000 €
- Grundförderung 30 %
- − 8.400 €
- Klimageschwindigkeitsbonus 16 %
- − 4.480 €
- Einkommensbonus 40 % (zvE ≤ 30 T€)
- − 11.200 €
- Rechnerische Summe 86 % – gedeckelt auf 80 %
- − 22.400 €
- Verbleibender Eigenanteil
- 5.600 €
Das Beispiel gilt für eine selbstnutzende Eigentümerin oder einen selbstnutzenden Eigentümer, sofern sämtliche Voraussetzungen für Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und den höchsten Einkommensbonus erfüllt sind. Die tatsächliche Förderhöhe muss immer individuell geprüft werden.
| Förderkonstellation | Zuschuss | Eigenanteil |
|---|---|---|
| nur Grundförderung 30 % | 8.400 € | 19.600 € |
| Grund + Klimabonus 46 % | 12.880 € | 15.120 € |
| Grund + Klima + 10 % Einkommen (56 %) | 15.680 € | 12.320 € |
| Grund + Klima + 30 % Einkommen (76 %) | 21.280 € | 6.720 € |
| Maximale Förderung 80 % | 22.400 € | 5.600 € |
Stand & Änderungen
Die wichtigsten Stolpersteine der aktuellen Förderregeln – kurz beantwortet, damit keine veralteten Annahmen in Ihre Planung wandern.
Zwischen einer systemischen Förderung (BEG WG/NWG, Effizienzhaus, Komplettsanierung) und einer Förderung als Einzelmaßnahme müssen mindestens 3 Jahre liegen – in beide Richtungen. Wer kürzlich eine Effizienzhaus-Förderung erhalten hat, bekommt für die Heizung derzeit keinen BEG-EM-Zuschuss.
Die früheren 5 % Effizienzbonus für natürliche Kältemittel bzw. Erd- und Wasserwärme sowie der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasse werden seit dem 21.07.2026 nicht mehr gewährt. Ältere Rechenbeispiele mit 70 % Gesamtförderung sind überholt – der Deckel liegt bei 80 %, erreichbar über Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
Der Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens ist laut KfW-Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich. Der übrige Zuschuss wird regulär geprüft und ausgezahlt, der Bonusanteil folgt später – das gehört in die Liquiditätsplanung.
Das aktuell höchste Förderniveau gilt für Anträge bis einschließlich 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 sinken der Förderhöchstbetrag um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte, danach halbjährlich weiter. Zum 01.08.2028 entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus vollständig.
Für Anträge ab dem 01.01.2028 sind ausschließlich Wärmepumpen mit Kältemitteln aus der abschließenden Liste natürlicher Kältemittel (z. B. R290/Propan) förderfähig. Der frühere GWP-Grenzwert entfällt. Beim Neueinbau lohnt sich R290 daher schon heute.
Beim Wärmepumpen-Hybrid ist ausschließlich der Wärmepumpen-Anteil förderfähig, der fossile Wärmeerzeuger nie. Bei bivalenten Kompaktgeräten werden pauschal 65 % der Gerätekosten als förderfähig berücksichtigt.
Grundlage: BEG-EM-Förderrichtlinie für Wohngebäude ab 21. Juli 2026 sowie die aktuellen KfW-Merkblätter. Wir prüfen diese Seite laufend und aktualisieren sie bei jeder Richtlinienänderung.
FAQ – BEG-Reform 2026 Peine Niedersachsen
Was ändert sich ab dem 21. Juli 2026?+
Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 %. Der Einkommensbonus wurde auf 10 %, 30 % und 40 % gestaffelt. Bei mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €. Die maximale Gesamtförderung beträgt 80 %. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen.
Wie hoch ist die maximale Förderung?+
Unter bestimmten Voraussetzungen sind maximal 80 % der berücksichtigten förderfähigen Kosten als Zuschuss möglich. Bei derzeit maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit entspricht das höchstens 22.400 €.
Wer erhält den Einkommensbonus?+
Der Einkommensbonus gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Haupt- oder alleinigen Wohneinheit. Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Vermieter erhalten für vermietete Wohneinheiten keinen Einkommensbonus.
Wer erhält den Klimageschwindigkeitsbonus?+
Der Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, wenn eine geeignete alte Heizung ersetzt und fachgerecht demontiert sowie entsorgt wird. Bei zentralen Gas- und Biomasseheizungen ist grundsätzlich ein Mindestalter von 20 Jahren erforderlich.
Wann muss der Antrag gestellt werden?+
Vor Beginn der Arbeiten vor Ort müssen zunächst eine Bestätigung zum Antrag und ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung vorliegen. Anschließend stellt die Eigentümerin oder der Eigentümer den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“. Erst nach der Förderzusage darf mit der Umsetzung begonnen werden.
Kann Meisterbetrieb Kelm den Antrag vollständig übernehmen?+
Bei einem Einfamilienhaus stellt die Eigentümerin oder der Eigentümer den Antrag selbst im Kundenportal „Meine KfW“. Eine Bevollmächtigung Dritter ist dort nicht zulässig. Meisterbetrieb Kelm kann jedoch die technischen Unterlagen vorbereiten, die Bestätigung zum Antrag erstellen beziehungsweise bereitstellen und Kundinnen und Kunden Schritt für Schritt durch den Ablauf begleiten.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?+
Die Zuschussförderung für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung in Wohngebäuden wird grundsätzlich über die KfW abgewickelt. Private Eigentümerinnen und Eigentümer nutzen in der Regel das KfW-Produkt 458. Unternehmen und Personengesellschaften nutzen abhängig von der Immobilie ein entsprechendes KfW-Unternehmensprogramm. Das BAFA ist weiterhin unter anderem für andere Effizienz-Einzelmaßnahmen wie Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung und Heizungsoptimierung zuständig.
Sind Hybridheizungen förderfähig?+
Bei bivalenten Wärmepumpen-Hybrid-Kompaktgeräten, die eine förderfähige Wärmepumpe und einen nicht förderfähigen zweiten Wärmeerzeuger in einem Gerät kombinieren, werden pauschal 65 % der Gesamtkosten des Kompaktgeräts als förderfähig berücksichtigt. Die 65 % beziehen sich auf den förderfähigen Kostenanteil und nicht auf einen vorgeschriebenen Wärmeanteil. Ein separat installierter fossiler Wärmeerzeuger wird nicht mitgefördert.
Muss die Wärmepumpe aus der EU kommen?+
Aktuell ist eine EU-Fertigung keine generelle Fördervoraussetzung. Für das erste Quartal 2027 ist ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen angekündigt. Vor einer Antragstellung ab 2027 müssen die dann geltenden Bedingungen erneut geprüft werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?+
Die Bearbeitungs- und Prüfzeiten können je nach Antrag, Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen variieren. Eine feste Bearbeitungsdauer kann deshalb nicht garantiert werden. Der aktuelle Status ist im Kundenportal „Meine KfW“ einsehbar.
Wie viel kostet eine Wärmepumpe in Peine?+
Die Kosten hängen unter anderem von Gebäudegröße, Heizlast, vorhandenen Heizflächen, erforderlichen Umbauten, Warmwasserbereitung und gewünschtem System ab. Eine verlässliche Kostenschätzung ist erst nach einer individuellen Bestandsaufnahme möglich.
Welche Wärmepumpe ist in Peine die richtige?+
Welche Heizlösung geeignet ist, hängt nicht vom Wohnort allein ab, sondern vom Gebäude, der Heizlast, den vorhandenen Heizflächen, den verfügbaren Aufstellmöglichkeiten und den individuellen Anforderungen. Deshalb prüfen wir jedes Objekt separat.
Welche Bestätigungen werden für den KfW-Antrag benötigt?+
Für den KfW-Antrag wird eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit BzA-ID benötigt. Diese wird von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erstellt. Nach Abschluss der Arbeiten wird zusätzlich eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) benötigt.
Was passiert mit dem Effizienzbonus und dem Emissionsminderungszuschlag?+
Der bisherige Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Auch der bisherige Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen wird nicht mehr gewährt.
Sind natürliche Kältemittel wie R290 Pflicht?+
Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 werden bereits heute empfohlen, sind im Jahr 2026 aber noch nicht für jede Förderung zwingend vorgeschrieben. Mit den finalen Förderrichtlinien vom 17. Juli 2026 gilt statt eines GWP-Grenzwerts eine abschließende Liste natürlicher Kältemittel: Ab dem 1. Januar 2028 sind nur noch Wärmepumpen mit diesen Kältemitteln förderfähig.
Bis wann gilt das höchste Förderniveau?+
Bis einschließlich 31. Januar 2027. Ab dem 1. Februar 2027 sinken der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte. Danach folgen halbjährliche Absenkungen jeweils zum 1. Februar und 1. August. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es keinen Klimageschwindigkeitsbonus mehr.
Was besagt das neue Kumulierungsverbot?+
Zwischen einer Förderung als Einzelmaßnahme (BEG EM) und einer systemischen Förderung nach BEG WG oder BEG NWG müssen mindestens 3 Jahre liegen – in beide Richtungen. Wer kürzlich eine geförderte Komplettsanierung oder Effizienzhaus-Förderung erhalten hat, sollte das vor der Antragstellung prüfen lassen.
Wann wird der Einkommensbonus ausgezahlt?+
Die Nachweisführung für den Einkommensbonus ist laut KfW-Merkblatt voraussichtlich erst ab Januar 2027 möglich. Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und alle übrigen Bausteine werden regulär geprüft und ausgezahlt – nur der Einkommensbonus-Anteil folgt später. Die Liquiditätsplanung sollte das berücksichtigen.
Kann ich Effizienzbonus oder Emissionsminderungszuschlag noch beantragen?+
Nein. Beide sind seit dem 21. Juli 2026 nicht mehr förderfähig. In der BzA-Erstellung lassen sie sich teilweise noch anklicken – sie dürfen aber weder eingeplant noch Kundinnen und Kunden zugesagt werden.
Quellen, Datengrundlage und Verständlichkeit
Dieser Ratgeber basiert auf den aktuellen BEG-EM-Förderrichtlinien und KfW-Merkblättern sowie auf Erfahrungswerten aus der Praxis. Wir verlinken die relevanten Originalquellen und bewerten die Lesbarkeit, damit Sie Inhalte nachvollziehen und weiterrecherchieren können.
Aktuelle Partner-Informationen zu Fristen, Kältemittel-Pflicht und Kumulierungsverbot, veröffentlicht nach der BEG-Wiederöffnung am 21. Juli 2026.
Offizielle KfW-Programmseite mit Antragsweg, Förderprodukten und den aktuellen Merkblättern für Wohngebäude (gültig ab 21.07.2026).
Die finalen Förderrichtlinien vom 17. Juli 2026 mit den gültigen Zuschussbausteinen und der abschließenden Liste natürlicher Kältemittel ab 01.01.2028.
Dieser Artikel wird in kurzen Absätzen, mit definierten Fachbegriffen und aktualisierten Rechenbeispielen verfasst. Stand und letzte Änderung sind oben ausgewiesen. Bei neuen Richtlinien oder KfW-Korrekturen passen wir Inhalte, FAQ-Schema und PDF zeitnah an.
Externe Links führen zu den Originalquellen der KfW, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Solvis-Partner-Newsletters. Wir erhalten keine Provisionen für diese Verlinkungen.
Förderung richtig vorbereiten
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die technische Ausgangssituation, erstellen beziehungsweise organisieren die benötigten technischen Unterlagen und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderprozess. Den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses selbst – wir sorgen dafür, dass Sie die notwendigen technischen Informationen und Unterlagen dafür erhalten.